Musikervereinigung Dietzenbach
Musikervereinigung Dietzenbach

Satzung


der

Musikervereinigung Dietzenbach
Stand: 31.08.2021

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der 1903 gegründete Verein führt den Namen Musikervereinigung Dietzenbach e.V. mit Sitz in 63128 Dietzenbach und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Musik, Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege des symphonischen und volkstümlichen Musikgutes.

  2. Die Musikervereinigung Dietzenbach ist politisch, religiös und weltanschaulich neutral. Die Mitglieder des Vereins streben die Pflege bester kameradschaftlicher Beziehungen untereinander an.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft wird durch Antrag und Aufnahme erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder sind gehalten, das Ansehen des Vereins nach besten Möglichkeiten zu fördern.

  2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

  3. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres dem Vorstand in schriftlicher Form vorliegen.

  4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit der Zahlung seiner Beiträge mehr als ein Jahr im Rückstand bleibt oder ein Verstoß gegen die Satzung oder die Ziele des Vereins den Ausschluss rechtfertigen.

  5. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand, wobei dem Mitglied das Recht auf Anhörung zusteht.

  6. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet den Ansprüchen des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewährung von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag den Gegebenheiten anpassen, beziehungsweise Befreiung oder Nachlässe gewähren. Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen einen ermäßigten Beitrag.

§ 6 Vereinsinstrumente

Mitglieder, die Vereinsinstrumente benutzen, sind zum jederzeit gebrauchsfähigen Zustand derselben verpflichtet. Schäden und Mängel am Instrument, die durch grob fahrlässiges Verschulden entstanden sind, hat der Benutzer kostenpflichtig zu beheben. Der Vorstand ist berechtigt, ein vereinseigenes Instrument einzuziehen, wenn sein Benutzer nicht mehr das zu erwartende Interesse zeigt. Vereinseigene Instrumente können nur auf Beschluss des Vorstandes veräußert werden.

§ 7 Einberufung, Vorsitz, Abstimmung, Niederschrift der Mitgliederversammlung

Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangt.

Die Einberufung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Dietzenbach „Offenbach Post“,schriftliche Benachrichtigung mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung an die zuletzt von Seiten des Mitglieds dem Verein gegenüber benannte Adresse. Der Vorstand ist berechtigt, soweit von Seiten des Mitglieds angegeben, die schriftliche Einladung auch an eine zuvor benannte E-mail Adresse zu senden. Jede ordnungsgemäß geladene Versammlung ist beschlussfähig.

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die/der Vorsitzende. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmberechtigt sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag aus der Mitgliederversammlung können Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihre Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stimmberechtigt sein. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Satzungsänderungen können nur mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt auf Antrag geheim. Bei Stimmengleichheit ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Ergibt sich auch beim zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

Über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 8 Der Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:

  1. dem/der 1. Vorsitzenden,

  2. dem/der 2. Vorsitzenden

  3. dem/der Schriftführer/in

  4. dem/der Kassenwart/in.

 

Der Vorstand wird für zwei Kalenderjahre gewählt. Die Mitgliederversammlung kann ein Vorstandsmitglied mit der Ausübung zweier Vorstandsämter betrauen, ausgenommen das Amt der/des ersten mit dem Amt der/des zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Der Vorstand kann nach Bedarf durch die Wahl von bis zu drei stimmberechtigten Beisitzern erweitert werden. Außerdem werden für das laufende Geschäftsjahr zwei Revisoren gewählt.

Der erweiterte Vorstand ist nicht Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er nimmt lediglich die Funktionen war, die ihm nach der Satzung innerhalb des Vereins übertragen sind.

Der für jeweils 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand hält seine Sitzungen nach Bedarf ab. Er ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.

§ 9 Rechnungsprüfung

Die Rechnungen eines jeden Rechnungsjahres sind von den beiden Revisoren zu überprüfen. Die Prüfungsberichte sind der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes vorzutragen. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 10 Vereinsauflösung

Der Verein kann aufgelöst werden, wenn mindestens 2/3 der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder dem Antrag zur Auflösung zustimmen.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die „Stadt Dietzenbach“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung der Musik) zu verwenden hat.

§ 11 Datenschutz

Bei der Erhebung und Verwaltung der Daten der Vereinsmitglieder wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.

 

 

Dietzenbach, den 31.08.2021

1. Vorsitzende      Doris Jünger

2. Vorsitzender     Manfred Petersen

Schriftführer         Bernd Lehr

 

Anhang zur Satzung:

 

Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

zur Verwaltung der Mitgliedschaft in der

Musikervereinigung Dietzenbach e.V.

 

Hiermit informiert Sie die Musikervereinigung Dietzenbach e.V. über die Nutzung und Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten. Für uns sind die Transparenz unseres Handelns gegenüber unseren Mitgliedern und natürlich der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Mit den folgenden Informationen kommen wir zudem unseren Verpflichtungen im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach.

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die

 

Musikervereinigung Dietzenbach e.V.

Gießener Str. 17

63128 Dietzenbach

info@mvdietzenbach.de

 

Damit wir Ihre Mitgliedschaft entsprechend verwalten können, verarbeiten wir auf Rechtsgrundlage Ihrer Mitgliedschaft bei uns nach Art. 6 Abs. 1b DSGVO folgende Ihrer angegebenen persönlichen Daten. Fehlende Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten können zur Ablehnung der Aufnahme in den Verein führen.

 

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Bankverbindung und Instrument werden zum Zweck der Mitgliederverwaltung intern gespeichert.

Des Weiteren sind wir verpflichtet, unseren Mitgliederbestand inkl. personenbezogener Daten zum Zweck der Verwaltung und Mitgliederehrung auch an den Hessischen Musikverband e.V. und die Landesmusikjugend Hessen e.V. zu melden.

 

Diese Daten werden von uns für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft gespeichert. Danach speichern wir Ihre Daten im Rahmen der steuerlichen Aufbewahrungsfristen.

 

Selbstverständlich haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden, von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Auch können Sie uns mitteilen, sofern Sie die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken möchten. Darüber hinaus haben Sie jederzeit das Recht der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Den Widerspruch können Sie formlos an den Vorstand in schriftlicher Form senden.

 

Sie haben das Recht, von uns auf Nachfrage die über Sie bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Information, dass wir die Daten an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

 

Der Verein stellt sein Vereinsleben in der Öffentlichkeit dar. Dazu nutzt der Verein verschiedene Kommunikationskanäle bzw. Medien. Außerdem übermittelt der Verein Texte, Berichte und Daten an die regionalen Medienvertreter zum Zwecke der Öffentlichkeits- und Pressearbeit.

Probe

Jeden Dienstag im Untergeschoss des Bürgerhauses Dietzenbach (Europaplatz 3,

63128 Dietzenbach

Eingang  ehemals

Green Windows Pub

 

Orchester:

19:30 Uhr - 21:30Uhr

 

 

 

 

Wer  Interesse hat oder eventuell aktiv  mitwirken möchte ist herzlich willlkommen!


 

 


 

 

 

 

 

 

 

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